Absatz eins,Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag einer Geschäftseinheit ist zu erhöhen um Gewinne und zu vermindern um Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen (Absatz 2,), sofern nicht das Wahlrecht zur Anwendung des Realisationsprinzips gemäß Paragraph 28, zur Anwendung kommt.
BGBl. I Nr. 187/2023
Mindestbesteuerungsreformgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen
Paragraph 19,
- Absatz 2,Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode sind die Nettogewinne oder -verluste für das Geschäftsjahr, einschließlich damit im Zusammenhang stehender erfasster Steuern des Geschäftsjahrs, aus der Anwendung einer Rechnungslegungsmethode oder -praxis, die in Bezug auf sämtliche Sachanlagen
- Ziffer einsden Buchwert dieser Sachanlagen regelmäßig an ihren beizulegenden Zeitwert anpasst,
- Ziffer 2die Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (Absatz 3,) verbucht und
- Ziffer 3die im sonstigen Ergebnis (Absatz 3,) verbuchten Gewinne oder Verluste anschließend nicht erfolgswirksam erfasst.
- Absatz 3,Das sonstige Ergebnis umfasst Ertrags- und Aufwandsposten, die gemäß dem für die Erstellung des Konzernabschlusses verwendeten zugelassenen Rechnungslegungsstandard nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden dürfen oder müssen.