Absatz eins,Auf Antrag ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag einer Geschäftseinheit um den Kürzungsbetrag (Absatz 3,) für darin enthaltene Sanierungsgewinne (Absatz 2,) zu vermindern.
BGBl. I Nr. 187/2023
Mindestbesteuerungsreformgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24neu
Wahlrecht zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen
Paragraph 24,
- Absatz 2,Sanierungsgewinne sind Gewinne aus einem Schuldenerlass, wenn
- Ziffer einszum Erlasszeitpunkt über das Vermögen der Geschäftseinheit ein an die eingetretene Zahlungsunfähigkeit anknüpfendes Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das der Kontrolle eines Gerichts oder eines anderen unabhängigen Justizorgans unterliegt oder für das ein vom Schuldner unabhängiger Insolvenzverwalter bestellt wurde;
- Ziffer 2die Geschäftseinheit unter alleiniger Berücksichtigung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht mit der Geschäftseinheit verbundenen Gläubigern im Sinne des Artikel 5, Absatz 8, des OECD-Musterabkommens (Drittgläubiger) ohne den Erlass dieser Verbindlichkeiten innerhalb von zwölf Monaten zahlungsunfähig wird und hierzu eine begründete Prognose eines unabhängigen Experten vorliegt; oder
- Ziffer 3kein Fall der Ziffer eins, oder 2 vorliegt und die Verbindlichkeiten der Geschäftseinheit den Zeitwert ihrer Vermögenswerte unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Schuldenerlasses übersteigen (Überschuldungsbetrag).
- Absatz 3,Der Kürzungsbetrag bei Sanierungsgewinnen (Absatz 2,) entspricht im Fall des
- Ziffer einsAbsatz 2, Ziffer eins, den gesamten Sanierungsgewinnen;
- Ziffer 2Absatz 2, Ziffer 2, den gesamten Sanierungsgewinnen im Zusammenhang mit Drittgläubigern sowie Sanierungsgewinnen im Zusammenhang mit verbundenen Gläubigern im Sinne des Artikel 5, Absatz 8, des OECD-Musterabkommens, soweit deren Sanierungsbeiträge als Teil einer einheitlichen Sanierungsbemühung mit den Drittgläubigern angesehen werden kann;
- Ziffer 3Absatz 2, Ziffer 3, den gesamten Sanierungsgewinnen im Zusammenhang mit Drittgläubigern, höchstens jedoch dem niedrigeren der beiden folgenden Beträge:
- Litera aÜberschuldungsbetrag oder
- Litera bGesamtbetrag, der nach den steuerrechtlichen Bestimmungen des Belegenheitsstaats der Geschäftseinheit sanierungsbedingt untergehenden nationalen Steuerattribute.