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BGBl. I Nr. 187/2023

kundgemacht 30.12.2023 RIS↗Parlament↗
Mindestbesteuerungsreformgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG)
Kundmachung BGBl. I Nr. 187/2023× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) neu § 0↗RIS↗
§ 40neu
in Kraft 31.12.2023 – 19.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 187/2023 · danach: BGBl. I Nr. 113/2024 § 40↗RIS↗

Kürzungen

Paragraph 40,

Die laufenden erfassten Steuern (Paragraph 37,) einer Geschäftseinheit für das Geschäftsjahr sind um die Beträge folgender Posten zu kürzen:

  1. Ziffer eins
    Laufender Steueraufwand betreffend Erträge, die von der Berechnung der Mindeststeuer-Gewinne oder -Verluste nach dem 3. Abschnitt ausgenommen werden;
  2. Ziffer 2
    nicht anerkannte auszahlbare Steuergutschriften (Paragraph 2, Ziffer 40,),nicht-marktfähige und übertragbare Steuergutschriften sowie andere Steuergutschriften, die den laufenden Steueraufwand nicht vermindert haben; dies gilt bei nicht-marktfähigen und übertragbaren Steuergutschriften auch für
    1. Litera a
      das Entgelt für deren Übertragung beim originär Anspruchsberechtigten,
    2. Litera b
      die Differenz zwischen dem Nennwert und dem Kaufpreis beim Erwerber, soweit die Steuergutschrift im Geschäftsjahr zur Minderung der angepassten erfassten Steuern genutzt wird, und
    3. Litera c
      den Veräußerungsgewinn beim Erwerber aus der Weiterübertragung.
  3. Ziffer 3
    erstattete oder gutgeschriebene erfassten Steuern, die im Abschluss nicht als Verminderung des laufenden Steueraufwands behandelt wurden, ausgenommen für anerkannte auszahlbare Steuergutschriften (Paragraph 2, Ziffer 39,);
  4. Ziffer 4
    laufender Steueraufwand für eine unsichere Steuerposition und
  5. Ziffer 5
    laufender Steueraufwand, der voraussichtlich nicht binnen drei Jahren nach Ende des Geschäftsjahres entrichtet wird.