Absatz eins,Bei Inanspruchnahme der vereinfachten Berechnung nach Paragraph 55, sind Joint Ventures und ihre Geschäftseinheiten so zu behandeln, als würde es sich um Geschäftseinheiten einer separaten Unternehmensgruppe handeln. Der Mindeststeuer-Nettogewinn oder -verlust und die Mindeststeuer-Umsatzerlöse sind abweichend von Paragraph 55, auf Basis der qualifizierten Finanzberichterstattung zu ermitteln.
BGBl. I Nr. 187/2023
Mindestbesteuerungsreformgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 56neu
Sonderregelungen für den temporären CbCR-Safe-Harbour
Paragraph 56,
- Absatz 2,Ist die oberste Muttergesellschaft eine transparente Einheit, kommt Paragraph 55, nicht für deren Belegenheitsstaat zur Anwendung. Dies gilt nicht, wenn alle an der obersten Muttergesellschaft gehaltenen Eigenkapitalbeteiligungen von qualifizierten Gesellschaftern im Sinne des Paragraph 63, Absatz eins, gehalten werden.
- Absatz 3,Ist die oberste Muttergesellschaft eine transparente Einheit oder unterliegt sie einer Regelung für abzugsfähige Dividenden, sind der vereinfachte Mindeststeuer-Nettogewinn oder -verlust sowie die dazugehörigen Steuern, die den Eigenkapitalbeteiligungen der qualifizierten Gesellschafter im Sinne des Paragraph 63, Absatz eins, oder Paragraph 65, Absatz eins, zuzurechnen sind, entsprechend dem Paragraph 63, oder Paragraph 64, zu kürzen.
- Absatz 4,Für eine Investmenteinheit (Paragraph 2, Ziffer 30,) sowie deren gruppenzugehörige Gesellschafter gilt für die Inanspruchnahme von Paragraph 55, Folgendes:
- Ziffer einsWurde für die Investmenteinheit kein Wahlrecht gemäß den Paragraphen 67 und 68 ausgeübt und sind deren gruppenzugehörige Gesellschafter nach Maßgabe der Regelungen des länderbezogenen Berichts in demselben Steuerhoheitsgebiet gelegen, kann für die Investmenteinheit Paragraph 55, in Anspruch genommen werden. Diesfalls erfolgt abweichend von Paragraph 66, keine von der Unternehmensgruppe getrennte Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts.
- Ziffer 2Wurde für die Investmenteinheit ein Wahlrecht gemäß den Paragraphen 67 und 68 in Anspruch genommen, kann diese Paragraph 55, nicht in Anspruch nehmen. Der Belegenheitsstaat der Investmenteinheit sowie des gruppenzugehörigen Gesellschafters können ungeachtet dessen für alle übrigen Geschäftseinheiten dennoch Paragraph 55, in Anspruch nehmen. Dabei sind die Mindeststeuer-Umsatzerlöse und der Mindeststeuer-Nettogewinn oder -verlust sowie die dazugehörigen Steuern der Investmenteinheit nur in den Steuerhoheitsgebieten der gruppenzugehörigen Gesellschafter entsprechend deren Eigenkapitalbeteiligungen auszuweisen.