BGBl. I Nr. 21/2023
Aufhebung einer Wortfolge in § 20 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 20 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20geändertAbs 4