BGBl. I Nr. 31/2023
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4ageändertÜberschrift; Abs 1; Abs 2 (neu)
Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages für ukrainische und iranische Staatsangehörige
§ 4a.
(1) Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022 und, das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 zu erlassen bzw. rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.
(2) Studierenden mit iranischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2023 zu erlassen. Die iranische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen.