Absatz eins,In der „Wiener Zeitung“ können alle Bekanntmachungen, für die in Rechtsvorschriften eine öffentliche Verlautbarung vorgesehen ist, mit der in diesen Vorschriften vorgesehenen Wirkung veröffentlicht werden.
BGBl. I Nr. 46/2023
WZEVI-Gesetz
Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1aufgehoben
Paragraph eins,
- Absatz 2,Verlautbarungen, die in amtlichen Verkündungsblättern des Deutschen Reiches oder seiner Gebietsteile zu veröffentlichen waren, sind mit gleicher Wirkung in der „Wiener Zeitung“ oder im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ bekanntzumachen.