BGBl. I Nr. 48/2023
Errichtung der Stiftung Forum Verfassung
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Valorisierungsregel
Paragraph 13,
Ab dem 1. Jänner 2024 vermindert oder erhöht sich der gemäß Paragraph 4, Absatz eins, jährlich der Stiftung zur Verfügung zu stellende Betrag in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.