BGBl. I Nr. 48/2023
Errichtung der Stiftung Forum Verfassung
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Stiftung Forum Verfassung erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Paragraph 14,
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.