BGBl. I Nr. 50/2023
Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes sowie des KommAustria-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das KommAustria-Gesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
Zielbestimmung
§ 1.
Dieses Bundesgesetz dient der Förderung der Transparenz und der Verbesserung des Zugangs zu Informationen bei Medienkooperationen sowie und bei der Erteilung von Werbeaufträgen und der Aufträgen über entgeltliche Werbeleistungen sowie über die Vergabe von Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Druckwerks gemäß § 1 Abs. Z 5 des Mediengesetzes – MedienG, BGBl. Nr. 314/1981, oder eines periodischen elektronischen Mediums gemäß § 1 Z 5a MedienG durch die öffentliche Hand und die nachfolgend aufgezählten Rechtsträger.
Schlagworte