BGBl. II Nr. 104/2024
Verordnung über das technische Format für die Übermittlung von Rechtsgrundlagen gemäß § 4a EStG 1988
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das technische Format für die Übermittlung von Rechtsgrundlagen gemäß § 4a EStG 1988
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Übermittlung von Rechtsgrundlagen von Körperschaften hat ausschließlich im Format „OCR PDF/a textinterpretierbar“ zu erfolgen.