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BGBl. II Nr. 126/2024

kundgemacht 21.05.2024 RIS↗
Schulordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024
Kundmachung BGBl. II Nr. 126/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Schulordnung 2024 neu § 0↗RIS↗
§ 11neu
in Kraft ab 01.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 126/2024 § 11↗RIS↗

Verständigungspflicht bei Änderung wesentlicher Daten

Paragraph 11,

Die Erziehungsberechtigten haben jede Änderung ihrer Wohnadresse, gegebenenfalls der eigenen Wohnadresse der Schülerin oder des Schülers, einen Übergang des Erziehungsrechtes an andere Personen sowie sonstige Veränderungen, die die Schülerin oder den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich zu melden. Sofern die Schülerin oder der Schüler volljährig ist, trifft sie oder ihn die Meldepflicht hinsichtlich der Änderung ihrer oder seiner Wohnadresse und der wesentlichen ihre oder seine Person betreffenden Angaben.