Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 126/2024

kundgemacht 21.05.2024 RIS↗
Schulordnung 2024
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024
Kundmachung BGBl. II Nr. 126/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Schulordnung 2024 neu § 0↗RIS↗
§ 17neu
in Kraft ab 01.09.2024 · idF BGBl. II Nr. 126/2024 § 17↗RIS↗

Anwendung auf Schulcluster

Paragraph 17,

Diese Verordnung ist auf Schulcluster mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Begriff Schule auf alle Schulen eines Schulclusters anzuwenden ist, außer im Fall des Paragraph 2,, in welchem sich der Begriff Schule jeweils auf eine bestimmte Schule des Schulclusters bezieht.