Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. II Nr. 14/2024
Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien über die Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 3neu
Inkrafttreten:
Paragraph 3,
- Absatz 2,Zugleich tritt die Verordnung über die Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 287 aus 2022,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 2023,, außer Kraft.