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BGBl. II Nr. 167/2024

kundgemacht 28.06.2024 RIS↗
Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises und zur Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses
Kundmachung BGBl. II Nr. 167/2024× zu Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses×

Änderungen durch diese Kundmachung

Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. II Nr. 167/2024 § 3↗RIS↗

Inkrafttreten

Paragraph 3,

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.