der Abschnitt zwischen km 0,47 der Richtungsfahrbahn Wien der S 3 bzw. km 0,29 der Rampe 4 des Knotens Stockerau bis km 25,40 der Richtungsfahrbahn Wien der A 22 und
BGBl. II Nr. 173/2024
Section Control-Messstreckenverordnung Stockerau
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Stockerau der A 22 Donauufer Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Stockerau)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn bzw. der S 3 Weinviertler Schnellstraße festgelegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2der Abschnitt von km 25,58 der Richtungsfahrbahn Tulln der A 22 bis km 0,56 der Rampe 1 des Knotens Stockerau bzw. km 0,27 der Richtungsfahrbahn Hollabrunn der S 3.