Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 186/2024

kundgemacht 03.07.2024 RIS↗
Metalldesign-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Metalldesign (Metalldesign-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 186/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Metalldesign-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. II Nr. 186/2024 § 12↗RIS↗

Wiederholungsprüfung

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
  2. Absatz 2,Bei der Wiederholung der Lehrabschlussprüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu prüfen.