Absatz eins,Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
BGBl. II Nr. 186/2024
Metalldesign-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Metalldesign (Metalldesign-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Wiederholungsprüfung
Paragraph 12,
- Absatz 2,Bei der Wiederholung der Lehrabschlussprüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Gegenstände zu prüfen.