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BGBl. II Nr. 187/2024

kundgemacht 03.07.2024 RIS↗
Holztechnik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Holztechnik (Holztechnik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 187/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Holztechnik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. II Nr. 187/2024 § 12↗RIS↗

Spezialmodul „Design, Konstruktion und Projektmanagement“

Paragraph 12,

Fachlicher Kompetenzbereich des Spezialmodules „Design, Konstruktion und Projektmanagement“:

10. Kompetenzbereich: Design, Konstruktion und Projektmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 10 Punkt eins
    die eigene Rolle im Rahmen der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und den Einfluss ihrer Tätigkeiten auf die Fertigung erklären.
  1. 10 Punkt 2
    Holzprodukte (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleim-produkte) und Nebenprodukte unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Werkstoff nach eigenen Ideen (kreativ) oder nach Designvorgaben und Trends für die Serienproduktion planen, entwerfen und gestalten.
  1. 10 Punkt 3
    Anforderungen hinsichtlich Funktion, Fertigung und Montage bei der Konstruktion von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) berücksichtigen.
  1. 10 Punkt 4
    Produkte und Einzelteile von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) unter Anwendung unterschiedlicher innerbetrieblicher Konstruktions-Software (CAD) oder anderer digitaler Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen.
  1. 10 Punkt 5
    beim Erstellen von Mustermodellen von Produkten und Einzelteilen für die Serienproduktion mitarbeiten.
  1. 10 Punkt 6
    geeignete Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen auswählen und zusammenstellen.
  1. 10 Punkt 7
    Produktionsverfahren für Holzprodukte (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) im Konstruktionsprozess auswählen.
  1. 10 Punkt 8
    begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Kalkulationen, Dokumentationen, Montageanleitungen) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen.
  1. 10 Punkt 9
    das betriebliche Projektmanagement inklusive Projektabwicklung beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
  1. 10 Punkt 10
    für an sie übertragene Teilprojekte (zB bei Produktentwicklungen) nach Vorgaben des Projektmanagements, eigene Projektpläne (zB Zieldefinition, Termin- und Ablaufplanung, Meilensteine) erstellen.
  1. 10 Punkt 11
    eigene Teilprojekte (zB bei Produktentwicklungen) anhand der eigenen Projektpläne (zB Zieldefinition, Termin- und Ablaufplanung, Meilensteine) abarbeiten und Berichte zum Projektfortschritt unter Verwendung geeigneter Präsentationstechniken erstatten.
  1. 10 Punkt 12
    Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.