Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 414 aus 2003,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 203/2024
Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes
Verordnung der Präsidentin des Rechnungshofes über die Grundausbildung der Bediensteten des Rechnungshofes (Grundausbildungsverordnung des Rechnungshofes)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Paragraph 13,
- Absatz 2,Grundausbildungen, deren Ausbildungspläne bis zum Tag der Kundmachung genehmigt wurden, werden nach den bis zum Tag der Kundmachung gültigen Bestimmungen abgeschlossen. Im Einzelfall kann davon abgesehen werden, sofern dies mit den in der Verordnung festgesetzten Zielen vereinbar ist und dies von der oder dem Bediensteten gewünscht wird.