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BGBl. II Nr. 249/2024

kundgemacht 16.09.2024 RIS↗
Militärauszeichnungsverordnung 2024
Verordnung der Bundesministerin für Landesverteidigung über die militärischen Auszeichnungen (Militärauszeichnungsverordnung 2024 – MAV 2024)
Kundmachung BGBl. II Nr. 249/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Militärauszeichnungsverordnung 2024 (MAV 2024) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 249/2024 § 1↗RIS↗

Ausstattung

Paragraph eins,

Die militärischen Auszeichnungen sind zu gestalten nach den Beschreibungen für

  1. Ziffer eins
    das Militär-Verdienstzeichen in der Anlage 1,
  2. Ziffer 2
    die Tapferkeitsmedaille in der Anlage 2,
  3. Ziffer 3
    die Militär-Anerkennungsmedaille in der Anlage 3,
  4. Ziffer 4
    die Einsatzmedaille in der Anlage 4,
  5. Ziffer 5
    die Wehrdienst-Auszeichnung in den Anlagen 5 und 6 sowie
  6. Ziffer 6
    die Milizmedaille in der Anlage 7.