Absatz eins,Betreiber oder deren Eigentümer haben gemäß den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen der E-Control folgende Angaben zu übermitteln:
- Ziffer einsdas bei der E-Control bezogene alphanumerische Identifikationszeichen sowie
- Ziffer 2den Namen der natürlichen Personen oder bei juristischen Personen die Bezeichnung des Eigentümers und des Betreibers der Ladestelle sowie die Kontaktdaten des Betreibers.