BGBl. II Nr. 288/2024
Fahrtkostenersatzverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen aus der beruflichen Nutzung von Massenbeförderungsmitteln (Fahrtkostenersatzverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Diese Verordnung ist für Dienstreisen und berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden.