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BGBl. II Nr. 308/2024

kundgemacht 11.11.2024 RIS↗
Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen
Kundmachung BGBl. II Nr. 308/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewährung von Studienbeihilfe an Studierende mit Behinderungen neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 01.03.2025 · idF BGBl. II Nr. 308/2024 § 3↗RIS↗

In- und Außerkrafttreten

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. März 2025 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 310 aus 2004, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft.