BGBl. II Nr. 356/2024
Telekommunikationsgebührenverordnung 2025
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Gebühren im Bereich der Telekommunikation (Telekommunikationsgebührenverordnung 2025 – TKGV 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18neu
Paragraph 18,
Für öffentliche digitale breitbandige drahtlose mobile oder feste Kommunikationsnetze beträgt die Gebühr ein Zwölftel der sich gemäß Paragraph 10, ergebenden Gebühr.