die Festlegung von Richtwerten und Kriterien für die Beurteilung des Vorliegens erheblicher Kontaminationen oder erheblicher Risiken bei Altablagerungen und Altstandorten,
BGBl. II Nr. 358/2024
Altlastenbeurteilungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Feststellung von Altlasten, die Risikoabschätzung und Zielwerte für Altlastenmaßnahmen (Altlastenbeurteilungsverordnung – ALBV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeines
Ziel
Paragraph eins,
Ziel dieser Verordnung ist
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Festlegung von Kriterien für die Risikoabschätzung und
- Ziffer 3die Festlegung von Zielwerten (Sanierungszielwerte oder Kontrollwerte) für Altlastenmaßnahmen.