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BGBl. II Nr. 372/2024

kundgemacht 16.12.2024 RIS↗
Änderung der Post-Erhebungs-Verordnung
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 372/2024× zu PEV 2019×

Änderungen durch diese Kundmachung

Post-Erhebungs-Verordnung (PEV 2019) 7 § 0↗RIS↗
§ 7geändertAbs 2 Z 1, Z 9, Z 10 bis Z 13 (neu)
in Kraft 01.04.2019 – 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 27/2019 · danach: BGBl. II Nr. 372/2024 § 7↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 372/2024 § 7↗RIS↗
… 6 unveränderte Absätze
Auswertung und Publikationen
§ 7.
(1) Die im Rahmen der Poststatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
1. Laufende Beobachtung und Überwachung,
2. zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten,
3. Publikationen und Vorschauen (Information des Sektors),
4. Information der gesetzgebenden Organe und der öffentlichen Verwaltung.
(2) Folgende Publikationen werden quartalsweise erstellt und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 auf der Website der Regulierungsbehörde spätestens ein Quartal nach Abschluss der Erhebung veröffentlicht:
1. Quartalsstatistiken bzw. Jahresstatistiken über die Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,
2. Jahresstatistiken über die Anzahl der Annahmestellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
… 5 unveränderte Absätze
3. Jahresstatistiken über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
4. Jahresstatistiken über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
5. Jahresstatistiken über die Anzahl der Abholstationen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
6. Jahresstatistiken über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,
7. Jahresstatistiken über die Anzahl der Hausbrieffachanlagen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,
8. Quartalsstatistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Beschäftigten,
9. Jahresstatistiken über Investitionen im Postsektor.,
10. Jahresstatistiken zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
11. Jahresstatistiken über verloren gegangene Sendungen,
12. Jahresstatistiken über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
13. Jahresstatistiken zu Nachhaltigkeitskennzahlen.
Schlagworte
Berichtspflicht