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BGBl. II Nr. 377/2024

kundgemacht 18.12.2024 RIS↗
Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Fachkraft für vegetarische Kulinarik (Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 377/2024× zu Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vegetarische Kulinarik-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 377/2024 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Fachkraft für vegetarische Kulinarik

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Fachkraft für vegetarische Kulinarik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
  2. Absatz 2,Die Ausbildung im Lehrberuf Fachkraft für vegetarische Kulinarik kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 begonnen werden.
  3. Absatz 3,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Absatz eins, genannten Bezeichnung anzuführen.