BGBl. II Nr. 386/2024
Sicherheitserklärungs-V
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Sicherheitserklärung im Bildungsbereich (Sicherheitserklärungs-V) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.