Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 413/2024

kundgemacht 27.12.2024 RIS↗
Änderung der Universitäten-Immobilienverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitäten-Immobilienverordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 413/2024× zu Uni-ImmoV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Universitäten-Immobilienverordnung (Uni-ImmoV) 18 § 0↗RIS↗
§ 7geändertAbs 1 Z 6; Abs 2
in Kraft 01.01.2018 – 31.12.2024 · idF BGBl. II Nr. 24/2018 · danach: BGBl. II Nr. 413/2024 § 7↗RIS↗
in Kraft ab 01.01.2025 · idF BGBl. II Nr. 413/2024 § 7↗RIS↗
… 6 unveränderte Absätze
Planungsphase
§ 7.
(1) In der Planungsphase sind die Vorgaben der Planungsfreigabe sowie die folgenden Prozessschritte einzuhalten:
1. Verfahren zur Suche einer Planerin, eines Planers oder eines Planungsbüros unter Einhaltung der vergaberechtlichen Anforderungen sowie des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes,
2. Planungsvertrag,
3. Vorentwurf,
4. Entwurf,
5. Laufende Nutzer- und Behördenabstimmung,
6. Qualifizierte Kostenermittlung bei Vorentwurf und Entwurf einschließlich einer Schätzung der Lebenszykluskosten sowie
7. Entwürfe aller dem Immobilienprojekt zugrunde liegenden Verträge (insbesondere Miet-, Finanzierungs- bzw. Bauträgerverträge).
Im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß Z 1 kann auch ein Wettbewerb durchgeführt werden. Sofern ein Wettbewerb durchgeführt wird, ist die Bundesministerin oder der Bundesminister einzuladen, eine Vertreterin oder einen Vertreter bzw. im Verhinderungsfall eine Ersatzperson in die Jury zu entsenden. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist entsprechend der Planungsfreigabe regelmäßig zu informieren.
(2) Nach der Erfüllung aller unter Abs. 1 genannten Vorgaben und Prozessschritte kann die Universität die Bundesministerin oder den Bundesminister um Erteilung der Baufreigabe ersuchen. Gleichzeitig mit dem Ersuchen um Baufreigabe ist der detaillierte Finanzierungsbedarf samt zugrundeliegendem Zahlungsplan bekannt zu geben. Die Einreich- und Ausführungsplanung kann bis zur Erteilung der Baufreigabe weitergeführt werden.
Schlagworte
Transparenzgrundsatz, Nutzerabstimmung, Mietvertrag, Finanzierungsvertrag