BGBl. II Nr. 420/2024
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
Änderungen durch diese Kundmachung
Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung
neu
§ 0↗RIS↗
§ 19neu
3. Kapitel
Statistiken über die pflanzliche Erzeugung
1. Abschnitt
Themenbereich Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
Paragraph 19,
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die Kulturen gemäß Anlage römisch fünf Spalte A erzeugen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen (Kulturflächen).