Absatz eins,Es sind folgende Merkmale zu den Kulturarten gemäß Anlage römisch fünf Spalte A mindestens auf Bundeslandebene zu erheben:
- Ziffer einshinsichtlich Ackerkulturen und Dauergrünland die
- Litera aHauptanbaufläche (Hektar), einschließlich biologisch bewirtschafteter Fläche,
- Litera bBiologische Hauptanbaufläche (Hektar),
- Litera cIn Umstellung auf biologische Landwirtschaft befindliche Hauptanbaufläche (Hektar), von Ackerland und Dauergrünland, jeweils in Summe,
- Litera dAussaatfläche (Hektar), einschließlich biologisch bewirtschafteter Fläche,
- Litera eBiologische Aussaatfläche (Hektar),
- Litera fGeerntete Erzeugung (Tonnen), einschließlich biologischer Landwirtschaft,
- Litera gBiologische geerntete Erzeugung (Tonnen);
- Ziffer 2hinsichtlich Garten- und Feldgemüsebau inkl. Pilze die
- Litera aHauptanbaufläche (Hektar), einschließlich biologisch bewirtschafteter Fläche, in Summe aller Kulturen,
- Litera bBiologische Hauptanbaufläche (Hektar),
- Litera cErntefläche (Hektar), einschließlich biologisch bewirtschafteter Fläche,
- Litera dBiologische Erntefläche (Hektar),
- Litera eGeerntete Erzeugung (Tonnen), einschließlich biologischer Landwirtschaft,
- Litera fGeerntete Erzeugung (Tonnen), einschließlich biologischer Landwirtschaft, aus Kulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung,
- Litera gBiologische geerntete Erzeugung (Tonnen);
- Ziffer 3hinsichtlich Dauerkulturen die
- Litera aHauptanbaufläche (Hektar), einschließlich biologisch bewirtschafteter Fläche,
- Litera bBiologische Hauptanbaufläche (Hektar),
- Litera cIn Umstellung auf biologische Landwirtschaft befindliche Hauptanbaufläche (Hektar)
- Litera dErzeugungsfläche (Hektar), einschließlich biologisch bewirtschafteter Fläche,
- Litera eBiologische Erzeugungsfläche (Hektar) in Summe,
- Litera fGeerntete Erzeugung (Tonnen, bei Wein Hektoliter), einschließlich biologischer Landwirtschaft,
- Litera gBiologische geerntete Erzeugung (Tonnen, bei Wein Hektoliter),
- Litera hWeinbestand (Hektoliter).