Absatz eins,Die Erhebungsmerkmale sind jeweils in der gemäß Anlage römisch sechs Spalte B angeführten Art zu erheben durch:
- Ziffer einsHeranziehen von Verwaltungsdaten aus den in Anlage römisch sechs Spalte C genannten Datenquellen,
- Ziffer 2Heranziehen von Statistikdaten oder
- Ziffer 3eine Befragung bzw. Expertenschätzung geeigneter Institutionen und Personen.