Absatz eins,Es sind auf nationaler und Bundesland Ebene zu erheben:
- Ziffer einsdie durchschnittlichen Preise pro Hektar Ackerland, unterschieden nach bewässerbarem und nicht bewässerbarem Ackerland, soweit der Schwellenwert gemäß Verordnung (EU) 2023/1579 überschritten wird,
- Ziffer 2die durchschnittlichen Preise pro Hektar Dauergrünland,
- Ziffer 3die durchschnittlichen Pachtpreise pro Hektar Ackerland,
- Ziffer 4die durchschnittlichen Pachtpreise pro Hektar Dauergrünland und
- Ziffer 5mit der Übertragung des Eigentums an landwirtschaftlichen Flächen verbundene Kosten.