Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 127/2024

kundgemacht 22.07.2024 RIS↗Parlament↗
Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 127/2024× zu Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz 21 § 0↗RIS↗
§ 4bneu
in Kraft ab 23.07.2024 · idF BGBl. I Nr. 127/2024 § 4b↗RIS↗

Verwendung nicht verbrauchter Mittel

Paragraph 4 b,

Von einem Land nicht für die in den Paragraphen eins und 4 a geregelten Zwecke verwendete Mittel können vom Land auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung verwendet werden. Paragraph 3, Absatz 2 und 3 gilt auch für derartige Mittelverwendungen.