die zuständigen Genehmigungsbehörden und Marktüberwachungsbehörden im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1628 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024 aus 2012, und (EU) Nr. 167 aus 2013, und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (im Folgenden: Verordnung (EU) 2016/1628), Amtsblatt Nummer L 252 vom 16.09.2016 Seite 53, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2022/992, Amtsblatt Nummer L 169 vom 27.06.2022 Seite 43, festgelegt,
BGBl. I Nr. 140/2024
Änderung des Druckgerätegesetzes und Festlegung innerstaatlicher Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte
Bundesgesetz, mit dem das Druckgerätegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (Mot-G), erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Mot-G)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
Paragraph eins,
Mit diesem Bundesgesetz werden
- Ziffer eins
- Ziffer 2nähere Regelungen im Hinblick auf die durchzuführende Marktüberwachung nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765 aus 2008, und (EU) Nr. 305 aus 2011, (im Folgenden Verordnung (EU) 2019/1020), Amtsblatt Nummer L 169 vom 25.06.2019 Seite 1, festgelegt und
- Ziffer 3Strafbestimmungen zur Ahndung der in Artikel 57, der Verordnung (EU) 2016/1628 oder der in aufgrund dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten angeführten Verstöße und das Zuwiderhandeln gegen die von der Marktüberwachungsbehörde oder der Genehmigungsbehörde getroffenen Anordnungen erlassen.