Absatz eins,Zweck der Unterstützungsleistungen ist es, in Härtefällen einen Beitrag zur Abmilderung der längerfristigen Auswirkungen von Unwetterkatastrophen im Bereich Wohnen zu leisten.
BGBl. I Nr. 144/2024
Progressionsabgeltungsgesetz 2025
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden (Progressionsabgeltungsgesetz 2025 – PrAG 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2aneu
Unterstützungsleistungen nach Unwetterkatastrophen
Paragraph 2 a,
- Absatz 2,Zielgruppe von Unterstützungsleistungen zur Wohnraumerhaltung und Wohnraumbeschaffung nach Unwetterkatastrophen sind Personen, die
- Ziffer einsüber einen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen,
- Ziffer 2diesen Wohnsitz katastrophenbedingt nicht nutzen können bzw. konnten und daher Wohnraum benötigen bzw. benötigten und
- Ziffer 3nicht in der Lage sind, den durch diese Katastrophe ausgelösten Verlust von Wohnraum selbständig mit eigenen Mitteln oder durch Unterstützung Dritter abzuwenden.
- Absatz 3,Form und Höhe der Unterstützungsleistungen werden in den Richtlinien des Bundes gemäß Paragraph 6, geregelt. Zuwendungen für die Zielgruppe gemäß Absatz 2, können auch in Form von Pauschalleistungen geleistet werden.