BGBl. I Nr. 158/2024
Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Anspruchsberechtigung
Paragraph 4,
Anspruchsberechtigt für den Zweckzuschuss sind jene Länder, in denen der Mindestschaden im Sinne des Paragraph 3, je Einwohner (Paragraph 10, Absatz 8, FAG 2024) über dem Betrag von 100 Euro liegt.