BGBl. I Nr. 158/2024
Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Verordnungsermächtigung
Paragraph 6,
Die näheren Bestimmungen zum Vollzug dieses Bundesgesetzes, insbesondere hinsichtlich der anzuerkennenden Schäden, können vom Bundesminister für Finanzen mittels Verordnung festgelegt werden.