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BGBl. II Nr. 132/2025

kundgemacht 07.07.2025 RIS↗
Änderung der Mechatronik-Ausbildungsordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit der die Mechatronik-Ausbildungsordnung geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 132/2025× zu Mechatronik-Ausbildungsordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Mechatronik-Ausbildungsordnung 2 § 0↗RIS↗
§ 1geändertAbs 4 Tabelle
in Kraft 01.09.2022 – 30.06.2025 · idF BGBl. II Nr. 315/2022 · danach: BGBl. II Nr. 132/2025 § 1↗RIS↗
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. II Nr. 132/2025 § 1↗RIS↗
… 13 unveränderte Absätze
Lehrberuf Mechatronik
§ 1.
(1) Der Lehrberuf Mechatronik ist als Modullehrberuf eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der folgenden Hauptmodule ausgebildet werden:
1. Automatisierungstechnik (H1)
2. Elektromaschinentechnik (H2)
3. Fertigungstechnik (H3)
4. IT-, Digitalsystem- und Netzwerktechnik (H4)
5. Alternative Antriebstechnik (H5)
6. Medizingerätetechnik (H6)
(3) Zur Vertiefung und Spezialisierung der Ausbildung kann unter Berücksichtigung von § 1 Abs. 4 ein weiteres Hauptmodul oder eines der folgenden Spezialmodule gewählt werden:
1. Robotik (S1)
2. SPS-Technik (S2)
3. Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM) (S3)
4. Digitale Fertigungstechnik (S4)
(4) ) Folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind möglich:
Hauptmodule
können kombiniert werden mit
H1
H2
H3
H4
H5
H6
S1
S2
S3
S4
H1
x
x
x
x
x
x
x
Dauer
4
4
4
4
4
4
4
H2
x
x
x
x
x
x
Dauer
4
4
4
4
Dauer
4
4
4
4
4
4
H3
x
x
x
x
x
x
Dauer
4
4
4
4
4
4
H4
x
x
x
x
x
Dauer
4
4
4
Dauer
4
4
4
4
4
H5
x
x
x
x
x
x
Dauer
4
4
4
4
4
4
H6
x
x
x
x
Dauer
4
4
4
4
H6
x
x
Dauer
4
4
(5) Gemäß § 8 Abs. 4 BAG ist eine Kombination des Grundmoduls Mechatronik und des Hauptmoduls Automatisierungstechnik mit folgenden Spezialmodulen des Lehrberufes Elektrotechnik, BGBl. II Nr. 195/2010 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 148/2018, möglich:
… 11 unveränderte Absätze
1. Eisenbahnelektrotechnik
2. Eisenbahnsicherungstechnik
3. Eisenbahnfahrzeugtechnik
4. Eisenbahntransporttechnik
5. Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik
6. Eisenbahnbetriebstechnik
(6) Die Ausbildung im Modullehrberuf Mechatronik dauert höchstens vier Jahre. In den ersten beiden Lehrjahren ist das Grundmodul zu vermitteln. Die Ausbildung im Grundmodul und im gewählten Hauptmodul dauert dreieinhalb Jahre. Wird ein weiteres Hauptmodul oder ein Spezialmodul absolviert, dauert die Lehrzeit vier Jahre. Eine Kombination von weiteren Modulen ist danach nicht mehr möglich.
(7) Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Mechatroniker, Mechatronikerin) zu bezeichnen.
(8) Alle auszubildenden bzw. absolvierten Hauptmodule und Spezialmodule sind im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Schlagworte
IT-System, Digitaltechnik, Hauptmodul