BGBl. II Nr. 204/2025
Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler festgelegt werden (SchulSKV)
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler (SchulSKV)
neu
§ 0↗RIS↗
§ 2neu
Verweisungen
Paragraph 2,
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.