Absatz eins,Bei Drittlieferungen (Beistellungsgeschäfte) und Power Purchase Agreements (Strombezugsverträge) ist der Lieferant für die Kennzeichnung zuständig, dem die Menge im Rahmen des Clearings zugerechnet wird.
BGBl. II Nr. 223/2025
Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025
Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Stromkennzeichnungsverordnung 2022 (KenV 2022) geändert wird (Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025, KenV-Novelle 2025)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10aneu
Drittlieferungen, Power Purchase Agreements und Energiegemeinschaften
Paragraph 10 a,
- Absatz 2,Für Strommengen, die innerhalb einer Bürgerenergiegemeinschaft, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage verbraucht werden, sind keine Herkunftsnachweise auszustellen. Netzbetreiber haben sicherzustellen, dass nur die Einspeisung des Überschusses für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen gemeldet wird. Der innerhalb einer solchen Gemeinschaft erzeugte und verteilte Strom ist von der Stromkennzeichnung gemäß Paragraph 78, ElWOG 2010 ausgenommen.