BGBl. II Nr. 259/2025
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich
neu
§ 0↗RIS↗
§ 10neu
Geltungstermin
Paragraph 10,
Dieser Mindestlohntarif ändert den Mindestlohntarif vom 29. November 2024, M 5/2024/XXVI/99/5, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2024,, und tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.