Absatz eins,Das von der Hauseigentümerin bzw. vom Hauseigentümer an die Hausbesorgerin bzw. den Hausbesorger für die nach den Paragraphen 3, und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen monatlich zu leistende Entgelt beträgt:
- Ziffer einsfür Wohnräume je Quadratmeter Nutzfläche 0,3750 €,
- Ziffer 2für andere Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche 0,3750 €,
- Ziffer 3für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter Gehsteigfläche 0,6811 €.