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BGBl. II Nr. 279/2025

kundgemacht 09.12.2025 RIS↗
Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte für Österreich festgesetzt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 279/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Österreich neu § 0↗RIS↗
§ 9neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 279/2025 § 9↗RIS↗

Übergangsregelung

Paragraph 9,

Bestehende günstigere Vereinbarungen dürfen nicht verschlechtert werden. Vereinbarungen mit Mindestlöhnen auf Basis der Mindestlohntarife aus dem Jahr 2011 werden, soweit sie günstiger sind als die neu festgesetzten Tarife, nicht geschmälert.