BGBl. II Nr. 299/2025
Änderung der Fahrtkostenersatzverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Fahrtkostenersatzverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
§ 3.
(1) Diese Verordnung ist für Dienstreisen und berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2025 anzuwenden.
(2) § 1 Abs. 1 und § 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 299/2025, sind für Dienstreisen und berufliche Fahrten ab dem 1. Jänner 2026 anzuwenden.