BGBl. II Nr. 32/2025
Veterinärverbringungs-Anpassungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2008 aufgehoben sowie die Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022 und die Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2022 geändert werden (Veterinärverbringungs-Anpassungsverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertAbs 2 Z 1
… 7 unveränderte Absätze
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Sachlicher Geltungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Einfuhr, Wiedereinfuhr und Durchfuhr von
1. lebenden Tieren (im Folgenden genannt „Tiere“),
2. toten Tieren, deren Teile und deren Abfälle, tierischen Produkten und Nebenprodukten, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und Erregern von Tierkrankheiten (im Folgenden genannt „Waren“) und
3. Gegenständen, die Träger eines Ansteckungsstoffes einer Tierseuche sein können oder die menschliche Gesundheit gefährden können (im Folgenden genannt „Gegenstände“).
(2) Durch diese Verordnung werden nicht berührt:
1. Verbote und Beschränkungen auf Grund der §§ 2c 27 und 5 Tierseuchengesetz 28 des Tiergesundheitsgesetzes 2024 (TSGTGG 2024), RGBl BGBl. I Nr. 177/1909 53/2024;
2. zwischenstaatliche Tierseuchenübereinkommen.