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BGBl. II Nr. 328/2025

kundgemacht 29.12.2025 RIS↗
Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates
Kundmachung BGBl. II Nr. 328/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 30.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 328/2025 § 3↗RIS↗

Paragraph 3,

Die gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3 bis 5 berufenen Mitglieder sind bei Eintritt in ihre Tätigkeit vom Vorsitzenden über die Aufgaben des Bewertungsbeirates und den sich daraus ergebenden Rechte und Verpflichtungen der Mitglieder zu belehren.