Absatz eins,Im Rahmen der Erstellung des Überwachungsplans gemäß Paragraph 7, NEHG 2022 ist von den Handelsteilnehmern nach den Vorgaben von Artikel 75 v, in Verbindung mit Artikel 75 l, MRR die Doppelbepreisung gemäß Paragraph 20, NEHG 2022 vorab zu vermeiden.
BGBl. II Nr. 335/2025
NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Berücksichtigung des EU-Emissionshandels im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung– NEHG-EU-ETS BV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
4. Abschnitt
EU-ETS-Befreiung in der Überführungsphase
Vorabberücksichtigung
Paragraph 15,
- Absatz 2,Für die Vorabberücksichtigung der Befreiung für EU-ETS-Anlagen hat der Inhaber einer EU-ETS-Anlage vor Bezug der Energieträger eine schriftliche Verwendungsabsichtserklärung an den Handelsteilnehmer zu übermitteln. Die Ausgestaltung der schriftlichen Verwendungsabsichtserklärung kann frei gewählt werden.
- Absatz 3,Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat der Handelsteilnehmer der zuständigen Behörde die Verwendungsabsichtserklärung vorzulegen.