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BGBl. II Nr. 339/2025

kundgemacht 30.12.2025 RIS↗
Änderung der Grenzwerteverordnung, der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, der Bohrarbeitenverordnung sowie der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Grenzwerteverordnung, die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, die Bohrarbeitenverordnung und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzwerteverordnung 2025 (GKV ) 3191 § 0↗RIS↗
§ 25geändertÜberschrift, Text; Abs 2 (entfallen)
in Kraft 01.07.2006 – 30.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 242/2006 · danach: BGBl. II Nr. 339/2025 § 25↗RIS↗
in Kraft ab 31.12.2025 · idF BGBl. II Nr. 339/2025 § 25↗RIS↗
Information und Unterweisung
§ 25.
(1) Die Information der Arbeitnehmer/innen nach § 12 ASchG hat jedenfalls zu enthalten:
1. die Gefahren für die Gesundheit infolge einer Exposition gegenüber Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien,
… 4 unveränderte Absätze
2. die vorgeschriebenen Grenzwerte und die Notwendigkeit der Überwachung der Luft,
3. die Vorschriften über die Hygienemaßnahmen, einschließlich der Notwendigkeit, nicht zu rauchen,
4. die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf das Tragen und die Verwendung von Schutzausrüstung und Schutzkleidung,
5. die besonderen Vorsichtsmaßnahmen, um die Asbestexposition so weit wie möglich zu verringern,
6. den Hinweis, dass sich die Arbeitnehmer/innen nach Beendigung der Exposition lungenfachärztlichen Gesundheitsuntersuchungen so lange unterziehen sollen, wie dies zur Sicherung ihrer Gesundheit nach Ansicht der untersuchenden Fachärztinnen oder Fachärzte jeweils erforderlich ist.
(2) Die Unterweisung der Arbeitnehmer/innen nach § 14 ASchG hat insbesondere Folgendes zu enthalten:
1. Eigenschaften von Asbest und seine Auswirkungen auf die Gesundheit einschließlich der synergistischen Wirkung des Rauchens,
2. Arten von Erzeugnissen oder Materialien, die Asbest enthalten können,
3. Arbeiten, bei denen eine Asbestexposition auftreten kann und die Bedeutung von Vorkehrungen zur Expositionsminderung,
4. sichere Arbeitsverfahren, Kontrollen und persönliche Schutzausrüstungen,
5. Zweck, Angebot und Auswahl, Wirkungsgrenzen und richtiger Einsatz von Atemschutzausrüstungen,
6. Dekontaminationsverfahren, Notfallverfahren und Abfallbeseitigung,
7. erforderliche Eignungs- und Folgeuntersuchungen.
Schlagworte
Eignungsuntersuchung