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BGBl. II Nr. 340/2025

kundgemacht 30.12.2025 RIS↗
Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen
Kundmachung BGBl. II Nr. 340/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 340/2025 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
  2. Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 397 aus 2024,, aufgehoben. Die aufgehobene Verordnung ist jedoch weiterhin auf vor dem 1. Jänner 2026 eingetretene Sachverhalte anzuwenden.